Dimpfl und Kollegen
86150 Augsburg
Tel. (0821) 508 77 666
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Anwalt – Verkehrsrecht – Verkehrsunfall
Schadenersatz – Schmerzensgeld – Mietfahrzeug – Nutzungsausfall – Unkosten etc.
Im Falle eines Verkehrsunfalls ist es oftmals nicht erforderlich, persönlich in den Kanzleiräumen zu erscheinen. Sie haben die Möglichkeit, den hier gespeicherten Unfallbogen nebst Vollmacht auszudrucken und ausgefüllt per Post oder per Telefax (0821 / 508 77 675) zurück zu senden. Es wird nach dem Eingang unverzüglich mit Ihnen Kontakt aufgenommen
Bei Verkehrsunfällen in Deutschland gilt, dass der Geschädigte auch einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Schädiger hat. Zur umfassenden Unfallregulierung gehört daher auch die Begleichung der Rechtsanwaltskosten, die der Geschädigte durch die Inanspruchnahme seines eigenen Rechtsanwaltes hat.
Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen daher in der Regel keine Kosten durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts.
Unser Leistungsspektrum ist umfangreich und geht weit über die Unfallregulierung (Verkehrsunfall) hinaus:
Interessantes Urteil für Parkplatzbesitzer: NJW-RR 2012, 801, Amtsgericht Lübeck, 20.02.2012
Restaurantparkplatz: Außerhalb der Öffnungszeiten auf Gästeparkplatz geparktes Fahrzeug darf abgeschleppt werden – Unbefugtes Abstellen stellt verbotene Eigenmacht dar / Auch Kosten für abgebrochenen Abschleppvorgang müssen ersetzt werden
Ihre
Anwaltskanzlei Dimpfl und Kollegen
Felix R. H. Dimpfl
Rechtsanwalt, Kanzleiinhaber
Dimpfl und Kollegen